Fahrzeug Kraftwagen bis 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz und max. 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger bis max. 750 kg zG
Mindestalter 18 Jahre
Ausbildung in Theorie & Praxis
Prüfung in Theorie & Praxis
Erfordert Lichtbild, Sehtest, lebensrettende Sofortmaßnahmen(*), Personalausweis
(*) entfällt bei vorhandener Fahrerlaubnis
Einschluss Klasse AM und L

 

Begleitendes Fahren mit 17:

Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kann man sich in einer Fahrschule anmelden. Die Antragsstellung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Bad Reichenhall. Die Erziehungsberechtigten müssen dem Antrag zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, kann die übliche Ausbildung in der Fahrschule beginnen.

Frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag kann die theoretische Prüfung und einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die praktische Prüfung abgelegt werden.

Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält eine Prüfbescheinigung. Dieses Papier ist nur in Deutschland gültig.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der reguläre EU-Kartenführerschein ausgehändigt, es ist also keine zweite Ausbildungsstufe oder Prüfung notwendig.

Die Probezeit beginnt sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis (der „Prüfungsbescheinigung“).

Die Fahrerlaubnisklassen AM und L sind eingeschlossen. Diese Fahrzeuge dürfen dann ohne Begleitung geführt werden, da der Bewerber das erforderliche Mindestalter bereits erreicht hat.

Welche besonderen Auflagen gelten beim Fahren?

Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson auf dem Beifahrersitz mitfahren. Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein. Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen. Für Fahrer und Beifahrer gelten die 0,5-Promille-Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel. Die Begleitperson ist nicht der Fahrzeugführer, sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Ansprechpartner oder Berater mitfahren. Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.