6 Monate vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führerscheinklasse führt Dich dein erster Weg in die Fahrschule. Bei uns wirst Du über den gesamten Ablauf Deiner Ausbildung in allen Einzelheiten beraten und wir füllen den offiziellen Antrag aus. Wir erledigen für Dich alle Formalitäten beim jeweiligen Einwohnermeldeamt und leiten den Antrag weiter an das Landratsamt .

Dafür brauchst Du:

  • Paßbild ( 1 biometrisches Paßbild )
  • Sehtest
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort ( Ausreichend für alle Klassen außer CE und D )
  • Für Klasse CE oder D benötigst Du einen 1. Hilfe Kurs

    Diese Kurse führt das Rote Kreuz oder die Malteser durch, es wäre super wenn Du den jeweiligen Kurs schon vor der Anmeldung machst, es würde das Antragsverfahren erheblich beschleunigen.

  • Bei Klasse CE und D mußt Du zusätzlich:
    • dich ärztlich untersuchen lassen,
    • beim Augenarzt ein augenärztliches Gutachten erstellen lassen
      ( Es reicht kein einfacher Sehtest ) und einen
    • 1. Hilfe – Kurs besuchen ( Sofortmaßnahmen am Unfallort reicht für diese Klassen nicht aus ).

Theorieausbildung:

  • Unterricht je nach Fahrerlaubnisklasse
  • 12 x 90 Minuten Grundstoff
  • 2 x 90 Minuten Zusatzstoff Klasse B
  • 4 x 90 Minuten Zusatzstoff Klasse A
  • usw.

Praxisausbildung:

  • Übungsstunden ( Anzahl je nach eigenem Können )
  • Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
    • 5 x 45 Minuten Überland
    • 4 x 45 Minuten Autobahn
    • 3 x 45 Minuten Nachtfahrt

Ausgenommen von Sonderfahrten ist die Mofaausbildung, sowie Klasse M,S und T. Erhöhte Sonderfahrtenanzahl bei den Klassen CE und D, hierüber wirst Du bei der Anmeldung eingehend beraten. Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach der persönlichen Begabung und um ein sicherer Fahrer zu werden.


Theoretische Prüfung: Möglich 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters der Fahrerlaubnisklasse

Praktische Prüfung: Möglich 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters, natürlich erst nach bestandener Theorieprüfung.