Fahrzeug Kraftomnibusse (KOM, mehr als acht Fahrgastplätze). Anhänger bis 750 kg zulässig
Mindestalter 18, 20, 21,23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von der Tätigkeit und Qualifikation
Ausbildung in Theorie & Praxis
Prüfung in Theorie & Praxis
Erfordert Vorbesitz Klasse B, Lichtbild, Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, Personalausweis, Führungszeugnis