Fahrzeug Zugmaschinen bis 60 km/h. Arbeitsmaschinen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit (jeweils auch mit Anhänger), die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Bis zum 18. Lebensjahr dürfen Zugmaschinen nur mit 40 km/h Höchstgeschwindigkeit geführt werden.
Mindestalter 16 Jahre
Ausbildung in Theorie & Praxis
Prüfung in Theorie & Praxis
Erfordert Lichtbild, Sehtest, lebensrettende Sofortmaßnahmen, Personalausweis
(*) entfällt bei vorhandener Fahrerlaubnis
Einschluss Klasse AM und L