Fahrzeug Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit
(mit Anhänger bis 25 km/h). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) bis 25 km/h
Mindestalter 16 Jahre
Ausbildung in Theorie
Prüfung in Theorie
Erfordert Lichtbild, Sehtest, lebensrettende Sofortmaßnahmen, Personalausweis