Fahrzeug KFZ der Klasse B mit Anhänger mehr als 750 kg aber max. 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht - Fahrzeugkombination über 4,25 t bis max. 7 t zG
Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre bei begleitendem Fahren)
Ausbildung in Praxis
Prüfung in Praxis
erfordert Vorbesitz Klasse B, Lichtbild, Sehtest, lebensrettende Sofortmaßnahmen(*), Personalausweis
(*) entfällt bei vorhandener Fahrerlaubnis