| Fahrzeug | Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug    -  der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse mehr    -  der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr | 
| Mindestalter | 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig (gewerbliche Nutzung nur mit Grundqualifikation) | 
| Ausbildung | in Praxis | 
| Prüfung | in Praxis | 
| Erfordert | Lichtbild, Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, Personalausweis | 
| Eingeschlossene Klassen | BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist | 
